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Zimmerleute und Artilleristen der Preußischen Infanterie 1806

 

Die zwischenzeitlich - von Friedrich Wilhelm II. - abgeschafften Zimmerleute wurden im Jahre 1796 wieder aufgestellt, und zwar in der Zahl von zwei in jeder Musketier- oder Grenadierkompanie. Diese Zimmerleute wurden jedoch nur in Kriegszeiten einberufen.

Ab 1788 wurden bei jedem Musketier- und Grenadierbataillon geeignete Mannschaften zu Artilleristen ausgebildet. Diese Unterweisung erfolgte durch einen, für die Dienstzeit von 3 Jahren von der Artillerie zum Bataillon abgestellten, Artillerie-Unteroffizier. Laut Infanterie-Reglement von 1788 hatte jedes Bataillon 17 solcher Regiments-Artilleristen, die die zwei Bataillons-Geschütze bedienen sollen.

Uniform und Ausrüstung der Zimmerleute

Alle Zimmerleute trugen die Uniform der Mannschaften ihres Regiments. Als zusätzliche Ausrüstung waren sie mit einer Axt sowie einem Schurzfell ausgestattet. In einem von zwei Zimmerleuten im Jahre 1796 angeforderten Gutachten wird das optimale Muster des Schurzfells beschrieben:

... sollte der Nutzen derselben aber ganz vollkommen sein, so müßten selbige nicht zu kurz sein, sondern sie müßten eine gute Mannshand breit über die Knie hinuntergehen, weil sie auf diese Weise mehr vor Schaden schützten, und das beste Leder hierzu sei ohnstreitig das Mittelkalbleder, wovon das Pfund 12 gr. kosten würde. Es wüde auch sehr gut sein, wenn die Klappen der Schurtzfelle so eingerichtet würden, daß sie doch heraufgingen und mit einem Knopfloch versehen würden, um bey schlechter Witterung selbiges aufknöpfen zu können.

Inwiefern dieses "Modell" eines Schurzfells tatsächlich zur Auslieferung kam, ist nicht bekannt. Auch zum Futteral zur Axt lassen sich keine genauen Angaben recherchieren.

Sie führten kein Gewehr und damit auch keine Patronentasche.

Gemäß einer Spezifikation aus dem Jahr 1796 mussten die 8 Zimmerleute pro Bataillon folgende Werkzeuge mit sich führen:

  • 4 ausgeschliffene Zimmeräxte (inklusive Helm) nebst Futteral am Trageriemen
  • 1 Spitz- und Breithacke nebst Futteral am Trageriemen
  • 1 Spitzhacke oder Picke nebst Futteral am Trageriemen
  • 2 Schippen mit Futteral

Zusätzlich forderte die gleiche Spezifikation das Mitführen folgender Werkzeuge am Bataillons-Patronen-Wagen:

  • 1 große Kerbsäge
  • 1 Handsäge mit Gestell
  • 1 großer Bohrer
  • 1 kleiner Bohrer
  • 6 Schippen
  • 1 Breit- und Spitzhacke
  • 1 Spitzhacke oder Picke

Uniform und Ausrüstung der Regiments-Artilleristen

Die Regiments-Artilleristen trugen die Mannschaftsuniform ihres Regiments.

Als besondere Auszeichnung erhielten die Regiments-Artilleristen mit ihrer Formierung im Jahre 1788 einen komplett schwarzen Busch. Dieser Busch wurde 1800 bei den Grenadieren abgeschafft, die Artilleristen der Musketiere könnten diese Auszeichnung noch im Jahre 1806 geführt haben.

Am Rock erhielten die Regiments-Artilleristen im Jahre 1789 auch an der rechten Schulter eine Achselklappe ("Dragoner") zur besseren Fixierung der Ausrüstung.

Auch die Regiments-Artilleristen führten kein Gewehr und damit auch keine Patronentasche.

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© Napoleon Online - Letzte Aktualisierung am 09.12.2007
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