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Der Feldchirurg C. Geißler beschreibt in seinen Erinnerungen aus dem Feldzug in Spanien 1810-1811 die Organisation und den Ablauf in einem französischen Militärhospital (Gerona):

... Sogleich in den ersten Tagen nach meiner Ankunft wurde ich auf den Vorschlag unseres Bataillonsarztes, des Dr. Mirus, zu wundärztlichen Geschäften in einem der hiesigen Hospitäler gebraucht.
Wie sah es aber darin aus! Ich schauderte, als ich die vielen unglücklichen deutschen Krieger erblickte, womit es angefüllt war. Dyssenterien, kontagiöse Fieber, der Typhus und andere Krankheiten rafften eine große Anzahl dieser Unglücklichen hin, und wie sehr die Regimenter dadurch vermindert, ja fast vernichtet wurden, habe ich soeben erst gezeigt. Es fehlte nicht an Gesundheitsbeamten, denn die Anzahl der Ärzte und Wundärzte war bei manchen deutschen Regimentern, selbst bei dem unsrigen, größer, als sie eigentlich nach dem französischen Etat sein durfte. Es befanden sich nämlich beim Linienbataillon, wozu die Kontingente S.-Gotha und S.-Meiningen gehörten, ein Regimentsarzt, Dr. Haßkarl, und vier Wundärzte, namens Kunkel, Stötzer, Günther und Schlemm, und beim leichten Bataillon, aus den Kontingenten S.-Weirnar, S.-Coburg und S.-Hildburghausen bestehend, ein Bataillonsarzt, Dr. Mirus, der aber ganz unabhängig vom Regimentsarzt fungierte, und unter ihm die Wundärzte Eulenstein, Rüdiger, Böhme, Georgi und meine erst angekommene Wenigkeit.
Nicht ganz ohne einiges Interesse durfte es sein, nun auch zugleich etwas über die Einrichtung der hiesigen französischen Militärhospitäler zu sagen, deren mehrere hier waren, und deren Einrichtung sich überall, wo Franzosen sind, gleich ist, wie ich auch schon erwähnt habe.
Jedes Hospital stand unter einem Direktor, der mit einem Kriegskommissar das Rechnungswesen besorgte.  Außerdem waren noch angestellt zwei Oberkrankenwärter (Infirmier majeur), ein Ausgeber (Dépensier), ein Kellner (Sommelier), ein Apotheker mit zwei Gehilfen zum Tisanekochen u. dergl., ein Koch mit den nötigen Gehilfen, ein Magazinier, ein Holzhacker und noch einige andere zum Reinigen des Hofs und der Treppen, Stopfen der Strohsäcke und Matratzen, die man Coureurs oder Beiläufer nannte. Jeder Krankenwärter besorgte eine bestimmte Anzahl Kranker, außer deren Wartung er weiter nichts zu tun hatte.
Die Zimmer waren bald kleiner, bald größer und darin die Betten so aufgestellt, daß man rund um sie herumgehen konnte, auch hatte jeder Kranke sein eigenes Bett das aus einem Strohsack, einer mit Zwillich überzogenen Wollmatratze, zwei Bettüchern, einer wollenen Decke und einem Wollkissen bestand. Alle Monate wurden zweimal frische Bettücher aufgelegt, im Fall einer Verunreinigung außer dieser Zeit aber sogleich gewechselt.
Sobald ein Kranker im Hospital ankam, nahm ihn der Krankenwärter, in dessen Zimmer er kommen sollte, an sich und gab ihm, gegen Abgabe seiner Montierungs- und Armaturstücke, die bis zu seinem Abgang im Magazin aufbewahrt wurden, ein weißes Hemd, eine Mütze, leinene Pantalons und einen grauen Mantel (Capot). Letztere beiden Stücke wurden unten aufs Bett gelegt damit der Kranke beim Aufstehen sie sogleich fand. Außerdem bekam er noch einen zinnernen Becher, eine dergleichen Schüssel, einen Krug zur Tisane, alle acht Tage ein reines Hemd und Pantalons.  Ein eigenes Zimmer war zur Aufbewahrung der schmutzigen Wäsche bestimmt.
Bedurfte der Kranke schleuniger Hilfe, so wurde es sogleich dem Arzte gemeldet, der dann sofort den Patienten besuchte.
Alle Morgen um sieben oder acht Uhr kam der Hospitalarzt, um mit dem Oberchirurgen (Chirurgien majeur) und dessen Gehilfen, einem Unterwundarzt (aide ou sous-aide chirurgien), und einem Apotheker die Kranken zu besuchen.
Die beiden Wundärzte führten ein Tagebuch für jeden Tag; der Arzt aber hielt das vom vorigen Tage in der Hand, um daraus den Zustand der Krankheit danach zu beurteilen.
Diese Tagebücher waren mit folgenden Rubriken bedruckt: 1. Bettnummer, 2. Name des Kranken, 3. Name der Krankheit, 4. Zeit des Eintritts ins Hospital, 5. Nahrungsmittel, ganze, halbe oder Viertelportionen oder Diät, 6. Medikamente, 7. Tisane, 8. Besondere Bemerkungen.
Nachdem der Arzt den Kranken befragt hatte, so verordnete er dessen Speise, Trank, Medizin u. dergl. für den Tag, welches sowohl der Ober- als Unterwundarzt aufschrieb, zu welchem Behufe der Krankenwärter ein Brett mit einem Tintenfaß nachtrug.
Ehe der Arzt das Zimmer verließ, mußten wir erst unsere Hefte in seiner Gegenwart laut miteinander kollationieren, daß nichts falsch eingetragen wurde.
Aus diesen Heften (Relève de visite) wurde nun nach beendigter Visite in der Apotheke ein Auszug gemacht und auf jedes Krankenzimmer ein Zettel geschickt mit dem für jeden Kranken Bestimmten, das der Krankenwärter nun aus der Apotheke holen mußte. Aber eigentliche Arzneien mußte der Apotheker selbst bringen und selbige auch dem Kranken selbst eingeben, wonach hernach der Krankenwärter Nachricht gab, wie sie gewirkt hatten. Täglich mußte dieser auch alle Schüsseln, Becher und Krüge seiner Kranken reinigen; große Vernachlässigung der Reinlichkeit wurde mit Arrest bestraft. Auf den Zimmern oder Sälen durfte niemand Tabak rauchen.
Vormittags um zehn und nachmittags um vier Uhr wurde mit einer Glocke das Zeichen zum Abholen der Speisen für die Kranken den Wärtern gegeben, wo dann jeder Kranke im Beisein eines Wundarztes (Chirurgien du jour) die ihm verordneten Nahrungsmittel erhielt.
Da allerdings in einer zweckmäßigen Diät die Seele der Kur besteht, so war es allen Wärtern bei Verlust ihrer Stellen auf das schärfste verboten, einem Kranken für sein Geld irgend etwas zu essen oder zu trinken, ohne Bewilligung des Arztes, zu holen.
Einige Kranke mußten nach Vorschrift sich täglich Bewegung im Garten durch Spazierengehen machen, worauf ebenfalls die Krankenwärter zu sehen hatten, auch mußten sie die nötigen Klystiere geben, wozu in jedem Zimmer eine dergleichen Spritze befindlich war, welche sie so wie die für sehr kranke Patienten nötigen Bassins und Urinoirs stets sauber halten mußten. Auch das Wegbringen der Toten gehörte zu ihren Geschäften. Die Verwundeten, Krätzigen und Venerischen hatte bloß, ohne Zutun des Arztes, der Oberwundarzt zu behandeln; erstere erhielten keinen Wein, die Venerischen kein Fleisch, die Krätzigen aber ganze Portionen.
Gleichartige Kranke wurden so viel wie möglich zusammengelegt, auch durften die Kranken von einem Saal nicht in den andern gehen, um Ansteckungen zu verhüten.
Sobald ein Kranker starb, mußte es der Krankenwärter dem jourhabenden Wundarzte melden und dieser den Toten untersuchen. Fand er ihn wirklich tot, so trugen ihn die Krankenwärter in demselben Bettuch, worauf er verschieden war, in die Totenkammer, wo er nach Verlauf von drei Tagen - bei großer Hitze auch kürzerer Zeit - vom Totengräber abgeholt und in ein vorschriftsmäßig acht Fuß tiefes, wenigstens eine Viertelstunde von dem Orte, wo Menschen wohnten, entferntes Grab beerdigt ward, was gewöhnlich gegen Abend in der Dämmerung geschah.
An jedem ersten Monatstage erhielten die Krankenwärter ihr Traktament vom Direktor oder Kriegskommissar. Sie waren ziemlich gut bezahlt und bekamen jedesmal neunundsechzig Franken, was also auf jeden Tag zwei Franken dreißig Centimes beträgt. Dabei erhielten sie auch noch reichliches und gutes Essen nebst Wein. Bei dem Empfang ihres Traktaments wurde ihnen auch gewöhnlich die noch vom Nationalkonvent abgefaßte, aus kurzen, bündigen Vorschriften bestehende Instruktion vorgelesen. In Perpignan habe ich eine solche Instruktion gelesen, die auch noch die echt jakobinische Vorschrift enthielt, “daß kein Krankenwärter sich unterstehen solle, einen Priester, er habe Namen, wie er wolle, zu einem Kranken zu lassen, denn da, wo man die Menschheit pflege, müsse der Fanatismus sich nicht einschleichen, dieser mache schon Gesunde krank und Kranke gewiß noch kränker”. Ich erinnere mich aber auch nicht, daß irgendein Kranker je nach einem Geistlichen verlangt hätte. Dagegen enthielten sie auch die gewiß sehr menschenfreundliche Vorschrift, “durchaus keinen Unterschied der Personen zu machen, für Fremde ebensogut wie für Franzosen zu sorgen und jedem Hilfsbedürftigen nach Vermögen zu dienen”.
Fremde durften ohne Erlaubnis vom Türsteher oder der Schildwache nicht eingelassen werden, aber auch niemand heraus als das zum Hospital gehörige Personal. War ein Kranker wieder genesen, so erhielt er bei seinem Abgang aus dem Hospital ein gedrucktes, vom Arzt und vom Direktor unterzeichnetes Entlassungsbillett. Über die Verstorbenen wurden genaue Register geführt, wie dieses auch die vielen an unser Regiment abgegebenen Totenscheine beweisen.
Wo möglich wurde alle Tage frisches Fleisch und alle zwei Tage schönes weißes Brot geliefert, auch war der Wein gut und alt. Die Rechnungen wurden monatlich nach Perpignan geschickt und von den Hospitälern in Frankreich nach Paris. In diesem Lande wurde auch weit strenger auf die Befolgung der erwähnten Vorschriften gesehen als hier, wo man schon hin und wieder merklich davon abwich, wozu freilich auch die unverhältnismäßig große Anzahl der Kranken, die Schwierigkeit der Verpflegung, besonders aber die durch die prekäre Lage der französischen Truppen in Katalonien herbeigeführten Verhältnisse nötigten  ...

Aus dem Dienstreglement der österreichischen Infanterie - 2. Teil von 1806 - findet sich unter Abschnitt 3, Paragraph 4, die folgende Passage “Von dem Spitale”:

In das Spital soll man einen Unterlieutenant mit einem Führer, und nach Umständen, besonders wenn das Spital über hundert Kranke zählt, selbst einen Hauptmann nebst den erforderlichen Aerzten und Krankenwärtern commandiren.
Gewöhnlich wird zehn Kranken, wo aber besondere Umstände eine zahlreichere Bedienung erfordern, fünf Kranken ein Wärter beygegeben. Diese müssen aus vertrauten und unverdrossenen Männern, welche wegen erhaltenen Blessuren oder andern körperlichen Defecten zu anhaltenden Waffenübungen weniger geeignet, übrigens aber zu obiger Bestimmung annoch bey hinreichenden Kräften sind, nicht aber aus Säufern, unverlässlichen und ungeschickten Leuten bestehen.
In Kriegszeiten ist sich in Betreff der zu den Spitälern erforderlichen Individuen nach der Anordnung des commandirenden Generalen zu benehmen.
Eine fleissige Pflege und Reinhaltung der Kranken befördert vorzüglich ihre Herstellung. Es ist daher auf die Reinlichkeit der Hemden, Leintücher und anderer Wäsche, so wie auf die Absonderung der mit einer ansteckenden Krankheit behafteten Leute besonders zu sehen.
Wenn kein eigenes Spitalgeschirr zum Kochen vorhanden wäre, so soll auf fünf Mann ein Feldkessel und Castrol in Gebrauch genommen werden; doch ist zu sorgen, dass jedes Spital mit eigenen, und so viel es thunlich ist, mit irdenen Geschirren versehen werde. Kein Kranker soll ein ein unreines, oder solches Bett gelegt werden, in welchem kurz zuvor ein anderer gestorben war, ohne dass es zuvor gelüftet und gereiniget worden ist. Wenn zwey Kranke in einem Bette liegen, muß der eine sogleich abgesondert werden, sobald der andere eine gefährliche oder ansteckende Krankheit hat.
Erst nachdem der Todte erstarrt ist, soll er in die Todtenkammer getragen, und nach Verlauf von 48 Stunden in einem sechs Schuh tiefen Grabe versorgt werden.
Wie sehr übrigens darauf gesehen werden müsse, daß in einem Spital die pünctlichste Ordnung, die strengste Reinlichkeit, und die sorgfältigste Vorsicht und Aufmerksamkeit unterhalten werde, ist bereits im ersten Theile dieses Reglements hinlänglich zergliedert, auch daselbst dem Unterlieutenant und Führer die hierauf Bezug nehmenden Verhaltungen vorgezeichnet worden. Nicht allein die Majors, sondern auch der Oberstlieutenant soll durch öftere Besuche die Kranken aufmuntern, ihnen Theilnahme beweisen, und sich sorgfältig überzeugen, ob die bestehenden Vorschriften befolgt werden, ob jeder seine aufhabenden Pflichten mit Eifer erfülle, und ob es zur Wiederherstellung der Kranken an keinen Mitteln gebreche.
Der Regimentsarzt hat in den Spitälern die ersprießlichste Gelegenheit, seine Talente, seinen Eifer, seine Menschlichkeit, mit einem Worte, seine vorzüglichsten Eigenschaften darzuthun. Er muß seine Ober- und Unterärzte belehren, ihre Aufmerksamkeit schärfen, und sie wechselweise bey dem Spital verwenden, damit nach und nach unter seiner Aufsicht alle in die Gelegenheit kommen, sich üben, und ihre Kenntnisse practisch anwenden zu können. Uebrigens wird es in keinem Falle einen Militärarzt herabsetzen, wenn er bey vorkommenden besonderen Umständen geschickte Civilärzte zu Rathe zieht, und durch eine so würdige Bescheidenheit den Charakter eines menschlichen Arztes im schönsten Licht darstellt.